Hinweise zu Lehrgängen
- Zu beachten ist, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind
- Der Ausbildungsnachweis ist zu allen Lehrgängen mitzubringen und wird durch den Ausbilder vor Lehrgangsbeginn geprüft
- Die von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule bereitgestellten Lehrgangsunterlagen sind zum Lehrgang erforderlich
- Download: Lehrgangsvorraussetzungen, Lehrgangsunterlagen Truppmann, Ausbildungsnachweis